Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der CloudGains DC GmbH („Agentur“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB („Kunde“), die über das Bestellformular (Anlage 1), ein angenommenes Angebot oder den Online-Bestellprozess der Agentur (z. B. Stripe Checkout / Zahlungslink) geschlossen werden. Bei Online-Bestellungen tritt die Bestell- bzw. Zahlungsbestätigung an die Stelle des Bestellformulars. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 1 Vertragsgegenstand und gebuchte Leistungen
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Konzeption und Programmierung einer Website oder App (Setup-Paket) sowie, sofern gebucht, der fortlaufende Betrieb einschließlich Hosting und Wartung (Hosting-Paket) sowie die gebuchten einmaligen und laufenden Zusatzmodule.
(2) Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem Bestellformular (Anlage 1) bzw. der Online-Bestellung, einem etwaigen schriftlichen Angebot der Agentur und der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung unter cloudgains.de/preise. Individuell vereinbarte Preise und Leistungen (z. B. Sonderkonditionen, Prelaunch-Angebote) gehen den Listenpreisen vor. Angaben zu Unterseiten, digitalen Mitarbeitern und Inhaltssupport sind Höchstkontingente des jeweiligen Pakets. Nicht genutzter Inhaltssupport verfällt am Monatsende.
(3) Zusätzliche Änderungen: Jede vom Kunden gewünschte inhaltliche oder technische Änderung, die nicht durch das gebuchte Hosting-Paket abgedeckt ist oder dessen Kontingent überschreitet, wird pauschal mit 289,00 € netto je Änderungsauftrag berechnet. Umfangreichere Erweiterungen (z. B. neue Funktionen, weitere Unterseiten über das Paketkontingent hinaus) werden vorab gesondert angeboten. Beschädigt oder löscht der Kunde Inhalte über das CMS, unterstützt die Agentur bei der Wiederherstellung (z. B. aus dem letzten Backup) im Rahmen ihrer Kapazitäten und der Reaktionszeit des gebuchten Hosting-Pakets aus Kulanz; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht, und aufwendige Wiederherstellungen kann die Agentur nach Satz 1 berechnen, wenn sie dies vorher ankündigt.
(4) Hosting-Infrastruktur und Verfügbarkeit: Die Agentur stellt für den Betrieb der Websites Cloud-Architekturen bereit, die auf eine Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresmittel ausgelegt sind. Geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle, die auf höherer Gewalt oder Eingriffen Dritter (z. B. Provider-Störungen, DDoS-Attacken) beruhen, gelten nicht als Ausfallzeit. Vorübergehende, technisch bedingte Unterbrechungen der Erreichbarkeit stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung der Hosting-Gebühren. Die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(5) Smart-SEO: Die automatische Keyword-Anpassung ist in jedem Hosting-Paket in der dort genannten Häufigkeit enthalten (Set & Forget: 1× jährlich, Basic CMS: quartalsweise, Aktiv: monatlich, Performance: wöchentlich). Das Zusatzmodul „Smart-SEO Pro“ umfasst die wöchentliche Anpassung sowie Analyse-Studien zu den erfolgreichsten Keywords. Die Agentur schuldet die fachgerechte Durchführung, nicht jedoch bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen oder KI-Assistenten, Besucherzahlen oder Umsätze.
§ 2 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Setup-Gebühr und einmalige Zusatzmodule werden wie folgt in Rechnung gestellt: 50 % des Betrags als Anzahlung unmittelbar bei Vertragsschluss, die restlichen 50 % mit Bereitstellung zur Abnahme (§ 4). Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig; die Anzahlung ist Voraussetzung für den Projektbeginn.
(2) Ausschluss interner Ratenzahlung: Die Agentur bietet keine eigenen Ratenzahlungsmodelle an. Etwaige Finanzierungen erfolgen ausschließlich über externe Zahlungsdienstleister (z. B. Klarna, Stripe) zu deren Bedingungen.
(3) Laufende Gebühren: Hosting-Pakete und laufende Zusatzmodule werden monatlich im Voraus abgerechnet, das Paket „Set & Forget“ jährlich im Voraus; die Abrechnung beginnt mit dem Live-Gang der Website, spätestens jedoch mit der Abnahme. Kommt der Kunde mit der Zahlung von zwei Monatsbeträgen oder einer Jahresgebühr um mehr als 30 Tage in Verzug, ist die Agentur berechtigt, die Website nach vorheriger Ankündigung in Textform mit einer Frist von 7 Tagen vorübergehend offline zu nehmen (Sperrrecht). Die Zahlungspflicht bleibt für die Dauer der Sperre bestehen.
(4) Gegen Forderungen der Agentur kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 3 Vertragslaufzeit und Kündigung (Hosting-Paket und laufende Zusatzmodule)
(1) Hosting-Pakete und laufende Zusatzmodule (z. B. Digitale Stempelkarte, Smart-SEO Pro) haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Abrechnungsbeginn (§ 2 Abs. 3). Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängern sich monatlich abgerechnete Hosting-Pakete und laufende Zusatzmodule auf unbestimmte Zeit und können von beiden Parteien mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende gekündigt werden; das jährlich abgerechnete Paket „Set & Forget“ verlängert sich jeweils um weitere zwölf (12) Monate, wenn es nicht mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an [email protected]); maßgeblich ist der Zugang. Laufende Zusatzmodule können nur zusammen mit oder nach dem Hosting-Paket enden; die Kündigung des Hosting-Pakets beendet zugleich alle laufenden Zusatzmodule.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein Wechsel in ein höheres Hosting-Paket ist jederzeit zum nächsten Monatsbeginn möglich; ein Wechsel in ein niedrigeres Paket erst zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit.
(3) Preisanpassung: Die Agentur ist berechtigt, die laufenden Gebühren bei veränderten Kostenstrukturen (z. B. gestiegene Server- oder Lizenzkosten) mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende angemessen anzupassen, höchstens jedoch einmal pro Kalenderjahr. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung.
§ 4 Mitwirkungspflichten, Abnahme und Abnahmefiktion
(1) Der Kunde stellt der Agentur alle benötigten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten, Rechtstexte) vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Verzögerungen, die auf fehlender Mitwirkung beruhen, verschieben vereinbarte Termine entsprechend.
(2) Liefert der Kunde trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen in Textform seine vertraglich geschuldeten Inhalte oder Freigaben nicht, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall rechnet die Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand ab, mindestens jedoch in Höhe der vereinbarten Anzahlung; weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(3) Abnahme: Nach Fertigstellung stellt die Agentur die Website unter einer Vorschau-Adresse zur Abnahme bereit und zeigt dies in Textform an. Der Kunde prüft die Website innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme (Anlage 3 – Abnahmeprotokoll) oder teilt wesentliche Mängel konkret in Textform mit. Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden; diese werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
(4) Abnahmefiktion: Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist nach Abs. 3 keine wesentlichen Mängel in Textform rügt oder die Website produktiv nutzt (insbesondere den Live-Gang freigibt). Auf diese Rechtsfolge wird die Agentur mit der Bereitstellung hinweisen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(5) Zwei Korrekturschleifen zum Design sind im Setup-Paket enthalten. Weitere Änderungswünsche nach Freigabe des Designs oder nach Abnahme werden nach § 1 Abs. 3 berechnet.
§ 5 Schutz des geistigen Eigentums, Nutzungsrechte und Referenzen
(1) Keine Quellcode-Herausgabe: Die Agentur arbeitet mit eigenen Code-Architekturen zur Sicherstellung maximaler Geschwindigkeit. Ein Anspruch des Kunden auf Herausgabe des programmierten Quellcodes, der zugrundeliegenden Skripte, Build-Systeme oder des administrativen Backend-Zugangs besteht nicht, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Auf Wunsch kann eine Überlassung des Quellcodes gegen gesonderte Vergütung individuell vereinbart werden.
(2) Nutzungsrecht: Der Kunde erwirbt mit vollständiger Bezahlung der Setup-Gebühr ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der fertigen, sichtbaren Website für den eigenen geschäftlichen Gebrauch. Vom Kunden gelieferte Inhalte bleiben sein Eigentum. Bei Beendigung des Hosting-Pakets stellt die Agentur dem Kunden auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen einen statischen HTML-Export der Website (ohne CMS, Backend-Funktionen und digitale Mitarbeiter) zur Verfügung.
(3) Domainrechte: Wird eine Domain registriert, wird der Kunde als Domaininhaber eingetragen. Die Agentur stellt dem Kunden bei Vertragsende den für den Providerwechsel notwendigen Auth-Code unverzüglich zur Verfügung. Ein Zurückbehaltungsrecht an der Domain wegen offener Forderungen besteht nicht.
(4) Referenznennung: Die Agentur ist berechtigt, einen dezenten „Designed by CloudGains DC“-Hinweis im Footer der Website zu platzieren sowie das Projekt (Name, Logo, Screenshots) als Referenz im eigenen Marketing zu verwenden. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen; der Footer-Hinweis wird dann innerhalb von 14 Tagen entfernt.
§ 6 Gewährleistung und Haftung
(1) Gewährleistung: Die Agentur gewährleistet, dass die Website bei Abnahme die im Bestellformular und Angebot beschriebenen Funktionen aufweist und in den jeweils aktuellen Versionen der gängigen Browser (Chrome, Safari, Firefox, Edge) fehlerfrei dargestellt wird. Mängel werden zunächst durch Nachbesserung behoben. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Keine Mängel sind Abweichungen, die auf vom Kunden gelieferten Inhalten, nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter, Änderungen von Drittdiensten (z. B. Google, Stripe, Browser) oder auf der Nichtbuchung eines Hosting-Pakets beruhen.
(2) Haftung: Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung der letzten zwölf Monate dieses Vertrages, mindestens aber auf 5.000,00 €. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Datenverlust haftet die Agentur nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung im Rahmen des gebuchten Hosting-Pakets erforderlich gewesen wäre.
(3) Inhalte: Der Kunde ist für alle gelieferten und über das CMS eingestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Marken) allein verantwortlich und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter (insbesondere wegen Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechtsverletzungen) einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
(4) Rechtssichere Technik & Rechtstexte: Die Agentur setzt die Website technisch und strukturell nach der zum Zeitpunkt der Abnahme geltenden Gesetzeslage und dem aktuellen Stand der Technik um (insbesondere SSL-Verschlüsselung, datensparsame Struktur, DSGVO-konforme Einbindung von Formularen, Schriften und Drittdiensten sowie korrekte technische Funktion des Cookie-/Consent-Banners); im Rahmen eines gebuchten Hosting-Pakets berücksichtigt sie spätere Gesetzesänderungen bei den technischen Updates. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung und AGB erstellt der Kunde; die Agentur bindet sie ein, führt jedoch keine Rechtsberatung durch und haftet nicht für Inhalt, Vollständigkeit und rechtliche Wirksamkeit dieser Texte. Die rechtliche Endprüfung der Inhalte obliegt dem Kunden. Das im Paket „Performance“ enthaltene DSGVO-Monitoring ist eine technische Unterstützungsleistung und ersetzt keine Rechtsberatung.
(5) Barrierefreiheit (BFSG): Die Standardpakete werden ohne Zusicherung der Barrierefreiheit nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erstellt. Eine BFSG-/WCAG-konforme technische Umsetzung schuldet die Agentur nur, wenn das Zusatzmodul „Barrierefreiheit“ (Anlage 1, Ziffer 3) gebucht wurde; auch dann bleibt der Kunde für barrierefreie Inhalte (z. B. Alternativtexte, verständliche Sprache, Dokumente) und die Pflege nach Übergabe verantwortlich. Die Prüfung, ob das Geschäftsmodell des Kunden unter das BFSG fällt, obliegt allein dem Kunden. Ohne Buchung des Moduls schließt die Agentur jegliche Haftung für Bußgelder oder Ansprüche wegen mangelnder Barrierefreiheit aus.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung (AVV)
(1) Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der DSGVO und des BDSG.
(2) Verarbeitet die Agentur im Rahmen des Hosting-Pakets personenbezogene Daten für den Kunden, wird sie als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist Bestandteil dieses Vertrages und gilt mit Unterzeichnung des Bestellformulars als vereinbart.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig; an die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Koblenz, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Verwandt: Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) · Impressum · Datenschutz